Nutzen Sie unseren THG-Quoten Service

Sichern Sie sich bei uns Ihre Geldprämie

Sie können ab sofort über uns eine Geldprämie einmalig/pro Jahr als E-Auto-Fahrende pro Fahrzeug sichern. Dies gilt für alle vollelektrischen E-Autos - ob privat oder gewerblich genutzt. Möglich macht dies die THG-Quoten-Regelung sprich Treibhausgasminderungsquote. Die Quote zielt als eine Maßnahme auf die Eindämmung von CO2 im Straßenverkehr und damit auf das übergeordnete Klimaziel ab. Als E-Auto-Fahrende tragen Sie also nicht nur zu weniger Abgasen im Straßenverkehr bei, sondern profitieren dabei noch unkompliziert.

*Prämie für 2024 wird demnächst bekanntgegeben

Informationen zur Beauftragung

Zur Anmeldung Ihres E-Autos bei uns und zur Sicherung Ihrer Geldprämie sind diese Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie besitzen ein vollelektrisches E-Fahrzeug (kein Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Auto)
  • Sie sind nachgewiesen die/der Fahrzeughalter/in
  • Sie sind im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Sie übermitteln uns die Daten zur Anmeldung und Ihre Bankverbindung
  • Sie bescheinigen uns die THG-Quote ausschließlich bei uns registriert zu haben

Die Beantragung der THG-Quote bei uns für das kommende Jahr 2024 startet demnächst wieder. Nutzen dann gerne wieder unser digitales Formular.

Fragen und Antworten zur THG-Quote

Was steckt hinter der THG-Quote?

Hinter der Treibhausgasminderungungsquote (THG-Quote) steckt die Maßnahme sowie Anreize der weiteren Reduktion von Gasen wie CO2, um den Treibhauseffekt einzudämmen. Denn der Ausstoß dieser Gase ist unter anderem mitverursachend für die Erwärmung der Erde, welche weitere schädliche Effekte für das Klima und Ökosystem hervorruft. Da spezielle Unternehmen verpflichtet sind Emissionsrechte zu kaufen, sofern diese nicht selbst genug Einsparungen vornehmen können, kommen wir ins Spiel: E-Auto-Fahrende, da sie bereits CO2 einsparen und wir als Übermittler. 

Wie kann ich mein E-Auto dazu anmelden?

Ihr vollelektrisches E-Auto (zugelassen sind keine Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Fahrzeuge) können Sie ganz unkompliziert durch uns anmelden bzw. registrieren. Dazu benötigen wir nur wenige Angaben von Ihnen, um die Registrierung kostenlos für Sie durchzuführen. Nutzen Sie dazu gerne unser Online-Formular zur Registrierung. Wir kontaktieren Sie automatisch zu Beginn eines neuen Kalenderjahres, ob Sie weiterhin rechtmäßige/r Fahrzeughalter/in sind und die THG-Quote wie gewohnt über uns beantragt werden kann.

Welche und wie viele E-Autos kann ich registrieren?

Sie können ausschließlich E-Fahrzeuge (keine Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Fahrzeuge) anmelden, wobei Sie nachgewiesen die/der Fahrzeughalter/in sowie im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sein müssen. Dies kann ein privates oder gewerbliches E-Fahrzeug sein. Wichtig ist, dass Sie sich im Zweifelsfall beispielsweise bei Dienstfahrzeugen mit privater Nutzung bei Ihrem Arbeitergeber vergewissern, ob Sie die Registrierung vornehmen und die Geldprämie sichern können, Andernfalls obliegt dies dem Unternehmen selbst sich daran zu beteiligen. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die Geldprämie zu sichern?

Wenn Sie die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen, können Sie die Registrierung bei uns kostenlos vornehmen. Füllen Sie dazu bitte das Online-Formular aus und laden ein Bild des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheiningung Teil 1) hoch. Nach Übermittlung und Prüfung erhalten Sie von uns eine Nachricht sowie im positiven Fall die Geldprämie im Laufe des Folgekalenderjahres an Ihre übermittelte Bankverbindung ausbezahlt. 

Was muss ich bei der Anmeldung und Abwicklung beachten?

Sie müssen die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen und uns die Einwilligung zum Vermarkten der THG-Quote bestätigen. Darüber hinaus ist beachten, dass jedes Fahrzeug nur einmal, jährlich und über einen Vermarkter zur THG-Quote angemeldet werden darf. Dies wird vom Umweltbundesamt sowie dem Hauptzoll, welcher die Mengen der gehandelten THG-Quoten kontrolliert und prüft. Die Anmeldung kann innerhalb eines Kalenderjahres durch Sie erfolgen. Rückwirkend für vergangene Kalenderjahre ist dies nicht möglich. Mit der Einwilligung bei uns bescheinigen Sie uns gegenüber, die Geldprämie ausschließlich und einmalig zu beantragen. Die Geldprämie wird Ihnen nach Prüfung im Laufe des Folgekalenderjahres an die übermittelte Bankverbindung überwiesen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreichung Ihrer Steuererkläreung nach der neuesten Gesetzeslage, da die THG-Quote unter die Steuerpflicht fallen könnte.

Muss ich Kunde*in sein, um den Service zu nutzen?

Wir bieten den Service nicht nur für unsere Kunden*innen an. Sie können den kostenlosen Service daher gerne nutzen. Sofern Sie Interesse haben weitere Produkte rundum das Thema E-Mobilität, Wallbox für Unternehmensflotten und Öko-Strom zu nutzen, beraten wir Sie gern kostenlos zu unseren Produkten. Sie finden direkt unterhalb der FAQ Ihre Ansprechpartner.

Was bieten die Stadtwerke SH darüber hinaus für E-Auto-Fahrende?

Zusätzlich zu unserem Anmelde-Service zur THG-Quoten-Regelung bieten wir Ihnen als E-Auto-Fahrende unterschiedliche Services an. Informationen finden Sie direkt hier:

Wallboxen für Unternehmensflotten sowie passenden Öko-Strom

 

E-Ladeinfrastruktur in den Städten und der Region um Schleswig, Eckernförde und Rendsburg

 

E-Mobilitäts-Kundenkarte zur Nutzung unserer E-Ladesäulen zum einheitlichen Abrechnungspreis

 

Weitere Angebote rund um E-Mobilität

Öko-Strom

Sie finden bei uns auch den passenden Öko-Strom. Jetzt Zwei-Zeiten E-Mobilitätstarif auswählen und beauftragen.

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Wallbox Angebote

Nutzen Sie unser Wallbox Angebot zum Strom tanken für die Unternehmensflotte.

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Öffentliche E-Ladestandorte

Unsere E-Ladestandorte finden Sie in und um Schleswig, Eckernförde und Rendsburg. Nutzen Sie dabei die E-Ladekarten-Vorteile.

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